Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter eine Challenge starten. Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie sich
hier herunterladen.
Präambel
Das Kinderhilfswerk terre des hommes Deutschland e.V. hat sich eine »Erde der Menschlichkeit« zum Ziel gesetzt. Wir schützen Kinder vor Sklaverei und Ausbeutung, helfen Flüchtlingskindern, kümmern uns um die Opfer von Krieg, Gewalt und Missbrauch und sorgen für die Erziehung und Ausbildung von Kindern. Wir unterstützen Mädchen und Jungen, deren Familien an Aids gestorben sind und setzen uns ein für das Recht von Kindern auf eine gesunde Umwelt und für den Schutz diskriminierter Bevölkerungsgruppen.
1. Vertragsgegenstand
Auf der von terre des hommes betriebenen Kampagnensite »www.wie-weit-wuerdest-du-gehen.de« (im Folgenden wwwdg) können die Challenger ihre Spendenaktion (Challenge) öffentlich einstellen und ihre Familie, Freunde und Bekannte zum Spenden auffordern. Die Challenger werden ihre Challenges erst durchführen, wenn eine von ihnen vorgeschlagene Spendensumme erreicht worden ist. Auf der Kampagnensite können die Challenger ihre Aktionen darstellen, über die Challenge informieren, Filme einstellen etc. Die Spendenaktion kann einen sportlichen, kulturellen, persönlichen oder sonst gesetzlichen Hintergrund haben. terre des hommes stellt mit der Kampagnensite die technische Möglichkeit bereit, um eine Kontaktaufnahme der Challenger mit Spendern sowie Besuchern der Plattform zu ermöglichen. Inhaltlich ist terre des hommes an dieser Kommunikation nicht beteiligt. Eine Haftung für dort getroffene Vereinbarungen oder etwaige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Kampagnensite unterliegt den nachstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen.
2. Teilnahme
Voraussetzung des Anlegens einer Spendenaktion ist die vorherige Online-Registrierung auf der Kampagnensite. Hierbei gibt der Challenger seine persönlichen Daten in die vorhandene Eingabemaske ein und beschreibt die Challenge. Nach der Online-Registrierung übermittelt terre des hommes dem Challenger eine E-Mail mit dem Link auf seinen individuellen Account.
Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter eine Challenge starten.
Der Challenger verpflichtet sich, bei der Online-Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere sichert der Challenger zu, dass er volljährig und auch sonst vollgeschäftsfähig ist. Ist der Challenger nicht volljährig, muss er dies angeben und eine von seinen Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter unterschriebene Einwilligung vorlegen. Ein Muster kann auf der Kampagnensite heruntergeladen werden. Die Einwilligung kann per Mail, Fax oder Post an terre des hommes gesandt werden:
terre des hommes Deutschland e.V.
Sandra Fenkl
Ruppenkampstr. 11a
49084 Osnabrück
E-Mail
wieweit@tdh.de
Fax 0541 – 7101-196
Ohne schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist eine Teilnahme an der Aktion »Wie weit würdest Du gehen?!« ausgeschlossen.
terre des hommes behält sich vor, die Angaben des Challengers nachträglich zu überprüfen. Der Challenger verpflichtet sich, auch nach der Registrierung von ihm geforderte Nachweise und Erklärungen gegenüber terre des hommes abzugeben. Zur Vermeidung von Missbrauch ist der Challenger verpflichtet, die Zugangsdaten der Kampagnensite geheim zu halten.
3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
3.1. terre des hommes gestattet dem Challenger, auf der Wie-weit-würdest-Du-gehen-Plattform kostenfrei eine Challenge anzulegen. terre des hommes kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen die Zulassung bestimmter Personen oder Personengruppen als Challenger ohne Angabe von Gründen verweigern.
3.2 Der Challenger und der Spender erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Inhalte im Zusammenhang mit der Challenge auf der Kampagnensite und allen Anwendungen von terre des hommes, die in Websites Dritter eingebunden sein können, auch nach Vertragsende sichtbar sein können.
3.3 Sofern der Nutzer eine Challenge anlegt, verpflichtet er sich, eine gesetzlich zulässige und grundsätzlich tatsächlich durchführbare Challenge auf der Kampagnensite zu präsentieren und auszuführen. Die Auswahl und Durchführung der Challenge obliegt allein dem Challenger, der hierfür auch die alleinige Verantwortung und die etwaigen Kosten der Planung, Vorbereitung und Durchführung etc. trägt. Jegliche Verantwortung von terre des hommes und jegliche Kostenübernahme durch terre des hommes im Zusammenhang mit einer Challenge/Spendenaktion werden hiermit ausgeschlossen.
3.4 Auf der Startseite www.wie-weit-wuerdest-du-gehen.de werden alle aktuellen Challenges dargestellt. Ein Challenger erhält nicht das Recht auf Veröffentlichung seiner abgelaufenen Spendenaktion auf dieser Seite. Außerdem kuratiert terre des hommes einzelne Challenges nach intern festgelegten Kriterien, wie z.B. »Challenges von Promis«, »Lustige Challenges«, »Challenges mit den höchsten Spendeneinnahmen« etc.
3.5 Challenges bleiben auch nach Beendigung für terre des hommes im Backend der Kampagensite weiterhin sichtbar. Auch nachdem das Spendenziel erreicht und die Challenge eingelöst wurde, kann weiterhin für die Spendenaktion gespendet werden.
3.6 Jede Challenge kann nach Veröffentlichung auf der wwwdg-Plattform nachträglich von terre des hommes gelöscht werden, sollte die Spendenaktion gegen die AGB verstoßen.
3.7 Jeder Challenger ist für die von ihm auf der Kampagnensite eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Vom Challenger erstellte Inhalte, einschließlich des auf der wwwdg-Plattform veröffentlichten Bildmaterials dürfen nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, die öffentliche Ordnung gefährden oder die Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Namens-, Unternehmenskennzeichen- oder sonstige Kennzeichen-, Urheber-, verwandte Schutz- und urheberrechtliche Leistungsschutzrechte sowie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Persönlichkeitsrechte verletzen (»rechtswidrige Inhalte«).
3.8 Vom Challenger und vom Spender erstellte Inhalte dürfen keine kommerzielle Werbung für Waren, Leistungen oder Unternehmen enthalten.
3.9 Dem Challenger und dem Spender werden Veröffentlichungen oder sonstige Darstellungen auf der wwwdg-Plattform sowie Verlinkungen, die einen oder mehrere der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Zwecke, Hintergründe oder Gegenstände haben, verboten:
- beleidigende, verleumderische oder sonstige ehrverletzende oder kreditschädigende Äußerungen oder Darstellungen,
- verherrlichende Gewaltdarstellungen, wozu insbesondere die Schilderungen von grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere zählen sowie Inhalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen,
- obszöne Inhalte und solche, die sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen unterstützen, Rassismus, Fanatismus, Hass, seelische oder körperliche Gewalt jeglicher Art gegenüber anderen hervorrufen oder fördern oder deren Sicherheit bedrohen,
- Aufforderungen zu Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten oder sonstigem rechtsverletzendem Verhalten,
- kriegsverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte oder solche, die eine während der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung des Völkermordes leugnet oder verharmlost,
- Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
- sonstige religiös oder politisch extreme Inhalte,
- das ungenehmigte Einstellen von Fotos oder Videos, die von anderen Personen angefertigt wurden oder andere Personen zeigen oder verbotener Symbole und Fahnen,
- Werbung für Waren oder Leistungen, für die Werbung in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht in der eingestellten Art und Weise möglich bzw. zulässig ist, z.B. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel,
- Links oder sonstige Verweise und Hinweise auf Webauftritte mit den vorgenannten Inhalten.
3.10 terre des hommes ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung von der Kampagnenplattform verbotene oder rechtswidrige Inhalte oder Verweise auf rechtswidrige Inhalte oder verbotene Inhalte im Sinne der Ziffern 3.7 bis 3.9 zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich ein Verdacht für einen verbotenen und/oder rechtswidrigen Inhalt oder einen Verweis bzw. Verlinkung hierauf gegeben ist. In Bezug auf die Verletzung von Rechten Dritter genügt insofern für die Entfernung eines auf der wwwdg-Plattform veröffentlichten Inhalts oder Verweises bzw. Links durch terre des hommes die Meldung eines Dritten, dass dadurch Rechte verletzt werden. Im Übrigen ist terre des hommes bei Vorliegen einer Verletzung im Sinne der Ziffern 3.7 bis 3.9 auch berechtigt, den Challenger oder Spender für die Zukunft von der erneuten Teilnahme auszuschließen.
3.11 terre des hommes hat gegenüber jedem Challenger einen selbstständigen Anspruch auf schriftliche Auskunft innerhalb einer Woche; in dringenden Fällen besteht der Auskunftsanspruch sofort.
3.12 Der Challenger kann jederzeit von ihm eingestellte Inhalte wie z.B. die Challengebeschreibung und den Spendenzeitraum nachträglich ändern. Die vollständige Löschung einer Challenge ist nur durch terre des hommes möglich. Eine entsprechende Nachricht an
wieweit@tdh.de reicht dafür aus.
3.13 terre des hommes behält sich das Recht vor, jederzeit die Kampagnenplattform insgesamt oder einzelne Teile davon zu verändern oder ganz einzustellen, ohne hierfür den Challengern oder Spendern gegenüber zu haften.
4. Spenden
4.1 Die auf der wwwdg-Plattform eingenommen Spenden gelten rechtlich ausschließlich als Zuwendungen bzw. Spenden an terre des hommes Deutschland e.V. und nicht als Spenden an den Challenger, der die Spendenaktion durchführt. terre des hommes ist für den Einzug, die Verbuchung, die korrekte Verwendung der Spende gemäß ihrer satzungsmäßigen Ordnung sowie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und für die Ausstellung einer Spendenquittung, sofern der Spender die notwendigen Daten zu diesem Zwecke abgegeben hat, verantwortlich.
4.2 Ein Anspruch des Challengers auf die Spenden ist unter allen Umständen ebenso ausgeschlossen wie eine Vergütung, Provision o.ä. Weder der Challenger noch ein Spender haben gegenüber terre des hommes einen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung der mittels einer Challenge eingeworbenen Mittel.
5. Haftung
5.1 Der Challenger haftet terre des hommes gegenüber für diejenigen materiellen und immateriellen Schäden, einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die terre des hommes dadurch entstehen, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind, dass der Challenger seiner Mitteilungspflichten nicht nachgekommen ist, dass durch die mitgeteilten und eingestellten Angaben auf der wwwdg-Plattform Rechte Dritter verletzt werden, dass die offensichtliche Undurchführbarkeit bzw. das offensichtliche Misslingen einer Challenge dem Challenger von vornherein bekannt war bzw. von diesem sonst bewusst herbeigeführt wurde sowie dass der Challenger allein oder kollusiv mit Dritten (z.B. mit Organisationen) zur Erlangung eines Vorteils für sich oder für einen Dritten oder zur Schädigung von terre des hommes oder der Kampagnenplattform handelt bzw. zusammenwirkt.
5.2 Der Challenger Nutzer haftet im Umfang von 5.1 auch bei der Inanspruchnahme von terre des hommes durch Dritte, die durch ihn veranlasste Verlinkungen von oder auf fremde Websites hervorgerufen werden. Ebenso haftet der Challenger bei der Inanspruchnahme von terre des hommes durch Dritte, die auf einem Verstoß des Challengers gegen die Bestimmungen im Sinne der Ziffern 3.7 bis 3.10 oder auf einen sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit der Nutzung der Kampagnenplattform durch den Challenger beruhen.
5.3 Der Challenger stellt hiermit terre des hommes in den in Ziffern 5.1 und 5.2 aufgeführten Fällen von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, soweit terre des hommes im Zusammenhang mit der Darstellung und Veröffentlichung der mitgeteilten Angaben auf der Kampagnenplattform keine eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Hiervon bleiben weitergehende gesetzliche Haftungserleichterungen zugunsten von terre des hommes unberührt. In Bezug auf die Verletzung von Rechten Dritter genügt für den Anspruch auf Freistellung von terre des hommes gegenüber einem Dritten die Meldung an terre des hommes, dass Rechte verletzt werden, es sei denn, dass diese Meldung offensichtlich unbegründet ist. Die Kosten der aktiven und passiven Rechtsverfolgung hat der Challenger zu tragen.
5.4 terre des hommes haftet nicht für Schäden, die bei, während oder nach der Planung, Vorbereitung, Umsetzung, Darstellung etc. oder im Zusammenhang mit der konkreten Durchführung einer Challenge entstehen. Steht die Challenge des Challengers im Zusammenhang mit einer versprochenen Gegenleistung zugunsten Dritter (z.B. des Spenders), so haftet allein der Challenger gegenüber diesen Dritten; es gilt in diesem Fall im Übrigen Ziffer 5.3 entsprechend.
5.5 terre des hommes haftet nicht, wenn die wwwdg-Plattform während notwendiger technischer Wartungs- und Gestaltungsarbeiten des Systems oder der Website nicht oder nicht vollständig aktiviert ist oder wenn Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Notfallmaßnahmen, Unterbindung eines Virenausbruch etc.) oder unvorhergesehener Eingriffe eines Dritten (z.B. Hacking oder Phishing) notwendig werden.
5.6 Für eigene, durch terre des hommes eingestellte Inhalte übernimmt terre des hommes keine Zusage für deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit.
5.7 terre des hommes haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von terre des hommes, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von terre des hommes, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen und
- bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit (im Sinne von § 443 BGB).
Die Haftung von terre des hommes bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist, sofern keiner der in dieser Ziffer 5.7 vorgenannten Fälle vorliegt, auf den vertragstypischen, bei Abschluss dieses Vertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Jede weitere Haftung von terre des hommes auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.
6. Laufzeiten und Kündigungsfristen
6.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien besteht auf unbestimmte Zeit.
6.2 Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
6.3 terre des hommes hat das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann, wenn ein grober Verstoß des Challengers gegen das Wesen der Vertragsbeziehungen oder gegen einzelne wesentliche Bestimmungen des Vertrags vorliegt.
7. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
terre des hommes ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen.
8. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für dessen Aufhebung. Schriftliche oder mündliche Individualabreden sind unwirksam.
9.2 Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind sich die Parteien darüber einig, dass an deren Stelle eine Regelung tritt, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine tatsächliche Regelungslücke enthalten sollten.
9.3 Die Überschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen haben nur deklaratorische Funktion.
Stand: 24.05.2018